Ihre Kanzlei für Vermögensnachfolge in München und Stuttgart

Eine gelungene Vermögensnachfolgeplanung setzt Maßarbeit voraus.


Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für Vermögensplanung und -schutz in München oder Stuttgart? Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte zählen zu den führenden Experten im Erbrecht. Auch in den damit verbundenen Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Familienrechts kennen wir uns detailliert aus. Ob Sie heiraten, eine Familie gründen, Vermögen aufbauen oder eine glückliche Erbschaft hinterlassen möchten: Wir sind in jedem Fall für Sie da!

Umfassende Rechtsberatung von A bis Z

Ausgehend von Ihrer persönlichen Familien- und Vermögenssituation entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, sei es für Ihre private Vorsorge, die Unternehmensnachfolge oder den Abschluss eines Ehevertrags.

Unser Fokus liegt dabei klar auf der Wahrnehmung Ihrer Interessen, sowohl in der Beratung als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dafür arbeiten unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in München und Stuttgart eng mit unseren interdisziplinären Kooperationspartnern zusammen und können Ihnen immer eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand bieten.

Unser Leistungsspektrum in der Vermögensnachfolge

Erbverzicht

Sie können durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf Ihr gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht verzichten. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind ein wichtiger Bestandteil einer sinnvollen Nachfolge, um sicherzustellen, dass Ihre Planung nicht durch gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte gestört wird. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen bei allen relevanten Fragen zur Seite.

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Familiengesellschaften

Die Bündelung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, in Familiengesellschaften ermöglicht eine generationsübergreifende Vermögensnachfolge mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen. Wir beraten Sie bei der Gründung einer Familiengesellschaft und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Familiengesellschaften, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht kompetent zur Seite.

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Vorweggenommene Erbfolge

Die Schenkung ist eine klassische Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Aspekten der vorweggenommenen Erbfolge, einschließlich der Beachtung von Formalitäten, erbrechtlicher Konsequenzen und der Möglichkeit von Gegenleistungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht. Unsere erfahrene Kanzlei begleitet Sie bis zum Beurkundungstermin beim Notar.

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Testament und Erbvertrag

Testamente und Erbverträge ermöglichen eine individuelle Regelung Ihrer Vermögensnachfolge, da die gesetzliche Erbfolge oft keine passende Lösung bietet. Unsere Anwälte für Erbrecht prüfen und erstellen Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. In vielen Fällen ist keine notarielle Beurkundung erforderlich, aber falls doch, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses bis zum Beurkundungstermin.

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Ehevertrag

Mit der Eheschließung entstehen gesetzliche Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Ein Ehevertrag ermöglicht es, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Ehevertrags und informieren Sie über den Zugewinnausgleich und die Auswirkungen im Falle einer Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung.

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Wenn Sie Fragen zur Vermögensnachfolge haben oder individuelle rechtliche Beratung benötigen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten in unserer Kanzlei in München und Stuttgart gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur Vermögensnachfolge

Was ist eine Vermögensnachfolge?

Die Vermögensnachfolge bezieht sich auf die geplante übertragung von Vermögenswerten einer Person auf ihre Erben oder Begünstigten nach ihrem Tod. Dies kann durch die Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags oder anderer rechtlicher Instrumente erfolgen.

Wer erbt ohne Testament?

Wenn eine Person kein Testament hinterlüässt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gemüäß den gesetzlichen Bestimmungen erben in erster Linie die nüächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Ehepartner und Kinder. Ohne ein Testament kann es jedoch zu Unsicherheiten und möglichen Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses kommen.

Was sind Familiengesellschaften?

Familiengesellschaften, auch bekannt als Familienpools, sind Strukturen, bei denen das Vermögen einer Familie in einer gemeinsamen Gesellschaft gebündelt wird. Dies ermöglicht eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung über Generationen hinweg. Die Gründung einer Familiengesellschaft bietet steuerliche Vorteile und erleichtert die schrittweise Vermögensverwaltung sowie die Einbeziehung mehrerer Familienmitglieder in die Entscheidungsprozesse.

Wann und wozu braucht man eine Vermögensnachfolge?

Eine Vermögensnachfolge ist immer dann relevant, wenn eine Person ihr Vermögen für die Zukunft planen und sicherstellen möchte, dass es nach ihrem Tod in den richtigen Hüänden landet. Eine sorgfüältige Vermögensnachfolge ermöglicht eine geordnete Verteilung des Vermögens, minimiert mögliche Streitigkeiten und steuerliche Belastungen und sichert die Erhaltung des Vermögens für nachfolgende Generationen.

Was sind die Vorteile einer Vermögensnachfolge?

Eine strukturierte Vermögensnachfolge bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Nachfolge gemüäß den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Zudem können steuerliche Belastungen minimiert, eine geordnete Verteilung des Vermögens erreicht und Konflikte unter den Erben vermieden werden. Eine rechtzeitig geplante Vermögensnachfolge schafft außerdem finanzielle Sicherheit für die nachfolgenden Generationen.

Was geschieht, wenn man keine Vermögensnachfolge regelt?

Wenn keine Vermögensnachfolgeplanung erfolgt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen nicht gemüäß den individuellen Vorstellungen und Wünschen des Verstorbenen verteilt wird. Mögliche Konflikte unter den Erben und hohe steuerliche Belastungen sind weitere Folgen einer fehlenden Vermögensnachfolgeplanung.

Was ist eine Schenkung und eine vorweggenommene Erbfolge?

Eine Schenkung bezeichnet die unentgeltliche übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Bei einer vorweggenommenen Erbfolge erfolgt eine Vermögensübertragung an die Erben oder Begünstigten, um bereits zu Lebzeiten einen Teil des Nachlasses zu übergeben. Beide Instrumente dienen dazu, Vermögenswerte zu übertragen und steuerliche Vorteile zu nutzen, erfordern jedoch eine fachkundige Beratung aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

Was steht in einem Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben, in der die erbrechtlichen Regelungen und die Verteilung des Nachlasses festgelegt werden. Ein Erbvertrag kann unter anderem Informationen über die Erbquoten, Vermüächtnisse, Auflagen, Testamentsvollstreckung und weitere individuelle Vereinbarungen enthalten. Erbvertrüäge bieten Flexibilitüät und ermöglichen eine individuelle Gestaltung der Vermögensnachfolge.

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Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche 2023

Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlandsführenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.

Top Rechtsanwälte im Erbrecht laut Focus Spezial 2023

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2023 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.

Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.
Anwälte mit Profil

Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.

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